|
|
Die Lichtwellenleitertechnik für eine zeitgemäße und zukunftsfähige Vernetzung im Gebäude unabdingbar erforderlich um entsprechende Übertragungskapazitäten erreichen zu können. Begriffe wie fibre to the home (FTTH) oder fibre to the desk (FTTD) dokumentieren, dass dieses Thema bereits heute Stand der Technik ist.
Immer mehr Hersteller bringen Geräte und Systeme auf den Markt, die vornehmlich über LWL angebunden werden können. Ein Markt, dem sich das Elektro- und Informationstechnik-Handwerk zwingend erschließen sollte.
Kursinhalte
Veranstaltungsort:![]() |
etz Aalen
Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Fritz Staudacher ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 75 24 525 |
Kursgebühr: | 709 € |
Kurszeiten: | von 8.30 Uhr bis 15.45 Uhr |
Anmerkungen: | Inkl. Kursunterlagen und Verpflegung |
Dauer: |
16 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
16 |
Teilnehmer (max): |
16 |
Termin buchen
|
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 25% des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 50%. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 50% zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
|
|
Besonders herstellerspezifische Protokolle können häufig zu untypischen Fehlern führen, die ein standardisiertes Protokoll nicht aufweist. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Fehler unterscheiden, aufspüren und beheben können.
Kursinhalte
Praxis
Veranstaltungsort:![]() |
etz Aalen
Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Wolfgang Ritt ![]() |
Termine: Auf Anfrage |
Hinweise:
Fachkursförderung
Für diesen Kurs hat das etz beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg aus Mitteln der Europäischen Union eine Fachkursförderung beantragt.
Kursförderung:
Für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor Kursbeginn vollendet haben sogar 50%.
|
|
Außer den klassischen PCs besitzt mittlerwiele eine Vielzahl von Geräten eine Netzwerkschnittstelle (Kameras, Telefone, Licht- u. Temperaturregelungen, Netzwerkfestplatten, TVs u. Receiver, Mediensteuerungen bis hin zu Stromzählern, Kühlschränken u. Waschmaschinen). Durch das Internet besteht nun die Möglichkeit diese Komponenten mittels Smartphone, PC oder Notebook ganz oder teilweise zu warten, zu steuern oder zu überwachen. Wir zeigen Ihnen in Theorie und Praxis, welche Möglichkeiten es gibt, dies beim Kunden im Unternehmen oder Zuhause zu realisieren. .
Kursinhalte:
Praxis
Veranstaltungsort:![]() |
etz Aalen
Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: Auf Anfrage |
Hinweise:
Fachkursförderung:
Dieser Kurs wird durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor Kursbeginn vollendet haben sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen um förderfähig zu sein. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann bewilligt werden, bis die jährliche Fördersumme ausgeschöpft ist.