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etz Aalen
Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 75 20 895 |
Kursgebühr: | 335 € |
Kurszeiten: | von 8:30 bis 15:45 Uhr |
Anmerkungen: | inkl. Kursunterlagen und Verpflegung |
Dauer: |
8 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
15 |
Teilnehmer (max): |
16 |
Termin buchen
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Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 25% des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 50%. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 50% zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
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etz Aalen
Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: Auf Anfrage |
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Nach den einschlägigen gesetzlichen und normativen Anforderungen ist es für den/die Unternehmer/in verpflichtend, für sämtliche Tätigkeiten seiner Beschäftigten eine "Gefährdungsbeurteilung" nach § 5 Arbeitsschutzgesetz zu erstellen bzw. durch eine hierzu "befähigte Person" erstellen zu lassen. Dies betrifft auch die Arbeiten an elektrischen Anlagen bzw. den Umgang mit elektrischer Energie und die hierbei auftretenden Gefährdungen bzw. die hierfür notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen.
In diesem Seminar werden den Teilnehmenden für das rechtsichere Dokumentieren, Planen, Umsetzen dieser Anforderungen die hierzu erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten praxisnah und effizient vermittelt.
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etz Aalen
Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 75 20 533 |
Kursgebühr: | 649 € |
Kurszeiten: | von 08.30 Uhr bis 15.45 Uhr |
Anmerkungen: | inkl. Kursunterlagen und Verpflegung |
Dauer: |
16 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
16 |
Teilnehmer (max): |
16 |
Termin buchen
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Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 25% des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 50%. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 50% zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
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Veranstaltungsort:![]() |
etz Aalen
Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: Auf Anfrage |
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 25% des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 50%. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 50% zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
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Not- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sind in regelmäßigen Abständen nach den einschlägigen Normen und Vorschriften einer Wartung bzw. einer Überprüfung zu unterziehen.
In unserem Praxisseminar erhalten Sie eine intensive Einweisung in die Prüfungsabläufe / Messverfahren nach den einschlägigen technischen Regeln und erstellen ein Prüfprotokoll bzw. Abnahmeprotokoll.
Zusätzlich erhalten Sie eine Übersicht über die relevanten Normen und Vorschriften für die Errichtung von Neuanlagen im Bereich der Not- und Sicherheitsbeleuchtungstechnik.
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etz Aalen
Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 75 20 835 |
Kursgebühr: | 335 € |
Kurszeiten: | von 8.30 Uhr bis 17.15 Uhr |
Anmerkungen: | inkl. Kursunterlagen und Verpflegung |
Dauer: |
10 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
10 |
Teilnehmer (max): |
14 |
Termin buchen
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Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 25% des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 50%. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 50% zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
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Mit der Anpassung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg ist für Neubauten seit Juli 2013 und für Altbauten ab 2015 die Rauchwarnmelder-Pflicht eingeführt worden. Mit der zugehörigen DIN 14 676 wird an den/der Errichter/in oder Planer/in hierfür ein entsprechender Qualifikationsnachweis gefordert: Die Fachkraft für Rauchwarnmelder muss über einen Kompetenznachweis für die Projektierung, Installation und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern verfügen, der alle fünf Jahre zu aktualisieren ist, um Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung gemäß DIN 14 676 zu installieren und turnusgemäß zu warten.
Der Lehrgang vermittelt, neben den Grundlagen der Entstehung von Brandrauch, Kenntnisse über die Funktionsweise und Einsatzgrenzen von Rauchwarnmeldern, das nötige Wissen über die verwendeten Rauchwarnmelder, aber auch das Know-how für den Einbau und die Durchführung der mindestens einmal jährlichen Wartung.
Kursinhalte
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Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 75 20 871 |
Kursgebühr: | 189 € |
Kurszeiten: | von 9.30 Uhr bis 16:00 Uhr |
Anmerkungen: | inkl. Kursunterlagen und Verpflegung |
Dauer: |
7 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
0 |
Teilnehmer (max): |
13 |
ausgebucht!!!
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Mit der Anpassung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg ist für Neubauten seit Juli 2013 und für Altbauten seit 2015 die Rauchwarnmelder-Pflicht eingeführt worden.
Laut DIN 14676 muss die Fachkraft für Rauchwarnmelder über einen Kompetenznachweis für die Projektierung, Installation und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern verfügen, der alle fünf Jahre zu aktualisieren ist, um Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung zu installieren und turnusgemäß zu warten.
Der Auffrischungskurs richtet sich an alle, die die Prüfung zur Fachkraft für Rauchwarnmelder erfolgreich bestanden haben.
Kursinhalte
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etz Aalen
Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 75 20 873 |
Kursgebühr: | 95 € |
Kurszeiten: | von 12:30 bis 16:00 Uhr |
Anmerkungen: | inkl. Kursunterlagen und Verpflegung |
Dauer: |
4 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
3 |
Teilnehmer (max): |
6 |
Termin buchen
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etz Aalen
Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 75 20 525 |
Kursgebühr: | 350 € |
Kurszeiten: | von 8:30 bis 17:15 Uhr |
Anmerkungen: | inkl. Kursunterlagen und Verpflegung |
Dauer: |
10 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
3 |
Teilnehmer (max): |
12 |
Termin buchen
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Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 25% des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 50%. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 50% zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!