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Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: Auf Anfrage |
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Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 75 20 895 |
Kursgebühr: | 315 € |
Kurszeiten: | von 8:30 bis 15:45 Uhr |
Anmerkungen: | Keine besonderen Anmerkungen |
Dauer: |
8 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
16 |
Teilnehmer (max): |
16 |
Termin buchen
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Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese
Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor
Kursbeginn vollendet haben, sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen,
um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den
Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70% zu den Kursgebühren.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist.
Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
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etz Aalen
Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 75 20 534 |
Kursgebühr: | 315 € |
Kurszeiten: | von 8.30 Uhr bis 15.45 Uhr |
Anmerkungen: | Keine besonderen Anmerkungen |
Dauer: |
8 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
16 |
Teilnehmer (max): |
16 |
Termin buchen
|
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese
Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor
Kursbeginn vollendet haben, sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen,
um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den
Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70% zu den Kursgebühren.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist.
Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
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Nach den einschlägigen gesetzlichen und normativen Anforderungen ist es für den/die Unternehmer/in verpflichtend, für sämtliche Tätigkeiten seiner Beschäftigten eine "Gefährdungsbeurteilung" nach § 5 Arbeitsschutzgesetz zu erstellen bzw. durch eine hierzu "befähigte Person" erstellen zu lassen. Dies betrifft auch die Arbeiten an elektrischen Anlagen bzw. den Umgang mit elektrischer Energie und die hierbei auftretenden Gefährdungen bzw. die hierfür notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen.
In diesem Seminar werden den Teilnehmenden für das rechtsichere Dokumentieren, Planen, Umsetzen dieser Anforderungen die hierzu erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten praxisnah und effizient vermittelt.
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etz Aalen
Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 75 20 533 |
Kursgebühr: | 629 € |
Kurszeiten: | von 08.30 Uhr bis 15.45 Uhr |
Anmerkungen: | Keine besonderen Anmerkungen |
Dauer: |
16 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
15 |
Teilnehmer (max): |
16 |
Termin buchen
|
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese
Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor
Kursbeginn vollendet haben, sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen,
um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den
Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70% zu den Kursgebühren.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist.
Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
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Die neue VDE-Anwendungsregel AR-N 4100 (TAR Niederspannung) bildet die normative Basis für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers (Strom) und deren Betrieb. Sie gilt deutschlandweit und fasst die wesentlichen technischen Regeln für das Errichten und Betreiben von Zählerplätzen und Messsystemen sowie die Integration von Anwendungen aus den Bereichen Energieeffizienz, dezentrale Energieerzeugung, Elektromobilität und Energiespeicherung zusammen.
Welche Neuerungen beinhaltet die Technische Anschlussregel (TAR) Niederspannung?
Was sind die wichtigsten Änderungen in Bezug auf den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und wie werden diese Vorgaben in der Praxis fachgerecht umgesetzt?
Welche Vorgaben zu den diversen Anmelde- und Inbetriebsetzungsprozessen enthält der Bundesmusterwortlaut der TAB 2019?
Diese und ähnliche Fragen beschäftigen die Elektrofachkräfte in der täglichen Anwendung bei den Anschlussarbeiten an das Niederspannungsnetz.
Die Kursteilnehmer bekommen in diesem Praktiker-Seminar die Vielzahl an Neuerungen für die Umsetzung der TAR Niederspannung (VDE-AR-N 4100) und der TAB 2019 VDE-AR-N 4100 von erfahrenen Dozenten vermittelt.
Folgende Kursinhalte werden in diesem Seminar mit Praxisbezug umgesetzt-, bzw. mit den Teilnehmern erarbeitet.
Kursinhalte
Neuerungen der TAR Niederspannung (VDE AR N 4100) und der TAB 2019
Kursgebühr
Preis für Innungsmitglieder 179,00 €*
Preis für Nicht-Innungsmitglieder 269,00 €
*E-Markennutzung: diese Schulung wird mit 8 Punkten beim E-Markenvertrag anerkannt.
Hinweis
Erklärung zur DSGVO
Mit Ihrer Anmeldung zu diesem Kurs stimmen Sie zu, dass Ihre Daten in der Datenbank des Elektro Technologie Zentrum, sowie des Fachverbands für Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg gespeichert werden.
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Termine: Auf Anfrage |
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Termine: Auf Anfrage |
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Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 75 20 886 |
Kursgebühr: | 315 € |
Kurszeiten: | von 8:30 - 15:45 Uhr |
Anmerkungen: | Keine besonderen Anmerkungen |
Dauer: |
8 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
14 |
Teilnehmer (max): |
16 |
Termin buchen
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Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese
Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor
Kursbeginn vollendet haben, sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen,
um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den
Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70% zu den Kursgebühren.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist.
Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
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Termine: Auf Anfrage |
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Laut DIN VDE 0165-10-1(Normativer Anhang B) sind für das ausführende Personal für Prüfung, Wartung und Instandsetzung von elektrischen Anlagen in Staub oder Gasexplosionsgefährdeten Bereichen umfangreiche Qualifikationsanforderungen vorgegeben. In diesem Seminar werden Ihnen alle notwendigen Kentnisse vermittelt, um den rechtlichen und normativen Anforderungen für Arbeiten an elektrischen Anlagen in explosionsgeschützten Bereichen gerecht zu werden.
Kursinhalte
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Termine: Auf Anfrage |
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese
Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor
Kursbeginn vollendet haben, sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen,
um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den
Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70% zu den Kursgebühren.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist.
Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
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Explosionen sind durch extrem kurze Zeitabläufe sowie die Gefahr von Explosionsübertragungen innerhalb von Anlagen gekennzeichnet. Ist die Zündung von explosionsfähigen Stoffen erfolgt, dann kann durch manuelle Eingriffe eine Schädigung von Personen und Anlagen nicht mehr verhindert werden. Der Explosionsschutz zählt deshalb zu den besonders sicherheitsrelevanten Aufgaben, die schon in der Planung berücksichtigt werden müssen. Ein einwandfreier Zustand der Anlage muss daher auch nach der Übergabe des Errichters vom Betreiber sichergestellt werden. Hierzu fordert der Gesetzgeber vom/von Unternehmer/innen die Bestellung einer befähigten Person nach BetrSichV §15 / §16.
Die Teilnehmer/innen dieses Seminars sind mit dem Besuch dieses Seminars nach bestandener Abschlussprüfung in der Lage, die Aufgaben der befähigten Person nach BetrSichV §15 / §16 in explosionsgeschützten Anlagen zu übernehmen.
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Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: Auf Anfrage |
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese
Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor
Kursbeginn vollendet haben, sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen,
um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den
Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70% zu den Kursgebühren.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist.
Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
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Not- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sind in regelmäßigen Abständen nach den einschlägigen Normen und Vorschriften einer Wartung bzw. einer Überprüfung zu unterziehen.
In unserem Praxisseminar erhalten Sie eine intensive Einweisung in die Prüfungsabläufe / Messverfahren nach den einschlägigen technischen Regeln und erstellen ein Prüfprotokoll bzw. Abnahmeprotokoll.
Zusätzlich erhalten Sie eine Übersicht über die relevanten Normen und Vorschriften für die Errichtung von Neuanlagen im Bereich der Not- und Sicherheitsbeleuchtungstechnik.
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Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 75 20 835 |
Kursgebühr: | 315 € |
Kurszeiten: | von 8.30 Uhr bis 17.15 Uhr |
Anmerkungen: | Keine besonderen Anmerkungen |
Dauer: |
10 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
13 |
Teilnehmer (max): |
14 |
Termin buchen
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Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese
Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor
Kursbeginn vollendet haben, sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen,
um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den
Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70% zu den Kursgebühren.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist.
Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
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USV-Systeme (Unterbrechungsfreie-Stromversorgungen) sind in regelmäßigen Abständen nach den einschlägigen Normen und Vorschriften einer
Wartung bzw. einer Überprüfung zu unterziehen, um den sicheren und störungsfreien Betrieb zu gewährleisten.
In unserem Praxisseminar erhalten Sie eine intensive Einweisung in die Prüfungsabläufe / Messverfahren nach den einschlägigen technischen Regeln und erstellen ein Prüf- bzw. Abnahmeprotokoll. Zusätzlich erhalten Sie eine Übersicht über die relevanten Normen und Vorschriften für die Errichtung von Neuanlagen im Bereich der USV-Systemtechnik.
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Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 75 20 836 |
Kursgebühr: | 315 € |
Kurszeiten: | von 8.30 Uhr bis 17.15 Uhr |
Anmerkungen: | Keine besonderen Anmerkungen |
Dauer: |
10 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
14 |
Teilnehmer (max): |
14 |
Termin buchen
|
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese
Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor
Kursbeginn vollendet haben, sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen,
um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den
Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70% zu den Kursgebühren.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist.
Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
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Mit der Anpassung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg ist für Neubauten seit Juli 2013 und für Altbauten ab 2015 die Rauchwarnmelder-Pflicht eingeführt worden. Mit der zugehörigen DIN 14 676 wird an den/der Errichter/in oder Planer/in hierfür ein entsprechender Qualifikationsnachweis gefordert: Die Fachkraft für Rauchwarnmelder muss über einen Kompetenznachweis für die Projektierung, Installation und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern verfügen, der alle fünf Jahre zu aktualisieren ist, um Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung gemäß DIN 14 676 zu installieren und turnusgemäß zu warten.
Der Lehrgang vermittelt, neben den Grundlagen der Entstehung von Brandrauch, Kenntnisse über die Funktionsweise und Einsatzgrenzen von Rauchwarnmeldern, das nötige Wissen über die verwendeten Rauchwarnmelder, aber auch das Know-how für den Einbau und die Durchführung der mindestens einmal jährlichen Wartung.
Kursinhalte
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Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 75 20 871 |
Kursgebühr: | 159 € |
Kurszeiten: | von 9.30 Uhr bis 16:00 Uhr |
Anmerkungen: | Keine besonderen Anmerkungen |
Dauer: |
7 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
14 |
Teilnehmer (max): |
16 |
Termin buchen
|
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Mit der Anpassung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg ist für Neubauten seit Juli 2013 und für Altbauten seit 2015 die Rauchwarnmelder-Pflicht eingeführt worden.
Laut DIN 14676 muss die Fachkraft für Rauchwarnmelder über einen Kompetenznachweis für die Projektierung, Installation und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern verfügen, der alle fünf Jahre zu aktualisieren ist, um Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung zu installieren und turnusgemäß zu warten.
Der Auffrischungskurs richtet sich an alle, die die Prüfung zur Fachkraft für Rauchwarnmelder erfolgreich bestanden haben.
Kursinhalte
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Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 75 20 873 |
Kursgebühr: | 89 € |
Kurszeiten: | von 13:00 bis 16:00 Uhr |
Anmerkungen: | Keine besonderen Anmerkungen |
Dauer: |
4 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
16 |
Teilnehmer (max): |
16 |
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|
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etz Aalen
Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 75 20 525 |
Kursgebühr: | 330 € |
Kurszeiten: | von 8:30 bis 17:15 Uhr |
Anmerkungen: | Keine besonderen Anmerkungen |
Dauer: |
10 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
12 |
Teilnehmer (max): |
12 |
Termin buchen
|
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese
Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor
Kursbeginn vollendet haben, sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen,
um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den
Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70% zu den Kursgebühren.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist.
Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
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Veranstaltungsort:![]() |
etz Aalen
Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 75 20 876 |
Kursgebühr: | 259 € |
Kurszeiten: | von 8:30 Uhr bis 15:45 Uhr |
Anmerkungen: | Keine besonderen Anmerkungen |
Dauer: |
8 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
11 |
Teilnehmer (max): |
12 |
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|
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese
Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor
Kursbeginn vollendet haben, sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen,
um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den
Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70% zu den Kursgebühren.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist.
Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
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Veranstaltungsort:![]() |
etz Aalen
Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 75 20 875 |
Kursgebühr: | 259 € |
Kurszeiten: | von 08:30 Uhr bis 15:45 Uhr |
Anmerkungen: | Keine besonderen Anmerkungen |
Dauer: |
8 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
11 |
Teilnehmer (max): |
12 |
Termin buchen
|
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese
Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor
Kursbeginn vollendet haben, sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen,
um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den
Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70% zu den Kursgebühren.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist.
Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!