- E-CHECK Marketing
- E-CHECK - Das Wichtigste in Kürze (Einführung)
- Rechtliche Hintergründe (Vorschriften/Verordnungen)
- Arbeitsvorbereitungen für den E-CHECK, Durchführungsanweisungen
- Festlegung von Prüfart, Prüfumfang und Prüffrist für elektrische Anlagen
- Praxisübungen mit fachlichen Grundlagen der VDE-Messtechnik (Durchführung eines E-CHECK)
- Auswertung und Erfahrungsaustausch zu den Praxisübungen
- Festlegung von Prüfart, Prüfumfang und Prüffrist für elektrische Geräte
- rechtssichere Dokumentation von Prüfungen
- Angebots-/Kalkulationshinweise, Abrechnung eines E-CHECK
- Der E-CHECK als Chance, gezielt zu verkaufen (Beratungs- und Verkaufsförderung)
- Hinweise zur E-CHECK- und zur E-Markennutzung
- Seminarabschlusstest
- Messung und Überprüfung von Altanlagen
- praktische Messungen mit eigenen Messgeräten und ausfüllen eines Prüfprotokolls
Ziel
In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen den aktuellen Stand der VDE-Bestimmungen und geben Ihnen wertvolle Hinweise zur täglichen Messpraxis.
Zielgruppe
erfahrene Elektrofachkräfte, Obermonteur/in, Elektromeister/in mit messtechnischen Grundkenntnissen
Voraussetzung
Kann nur durch Mitgliedsunternehmen einer Elektro-Innung in Baden-Württemberg besucht werden.
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
