Mit bestandener Abschlussprüfung sind Sie "Elektotechnisch unterwiesene Person". Sie dürfen dann unter Aufsicht und Leitung einer Elektrofachkraft die Arbeiten ausführen, für die Sie geschult wurden bzw. eine betriebliche Einweisung erhalten haben.
Mit bestandener Abschlussprüfung sind Sie "Elektotechnisch unterwiesene Person". Sie dürfen dann unter Aufsicht und Leitung einer Elektrofachkraft die Arbeiten ausführen, für die Sie geschult wurden bzw. eine betriebliche Einweisung erhalten haben.
In vielen Betrieben sind EUP´s nicht mehr aus dem Arbeitsprozess wegzudenken. Sie öffnen Schaltschränke, betätigen Motorschutzschalter oder tauschen einen Sensor aus. Im Bereich der Haustechnik wechseln Sie Leuchtmittel oder tauschen teilweise die gesammten Leuchte (als Beispiel) aus. Doch die EUP-Schulung liegt sehr häufig mehrere Jahre zurück und es stellt sich die Frage, wann wurde die EUP das letzte mal auch im Bereich der elektrischen Gefahren unterwiesen (DGUV Vorschrift 1 fordert eine Jährliche Unterweisung!).
Mit unserem Seminar erhalten Ihre EUP´s neben einem Erfahrungsaustausch auch eine zielgruppengerechte und tätigkeitsspezifische Wiederholungsunterweisung in Theorie und Praxis auf die elektrische Gefahren.
In vielen Betrieben sind EUP´s nicht mehr aus dem Arbeitsprozess wegzudenken. Sie öffnen Schaltschränke, betätigen Motorschutzschalter oder tauschen einen Sensor aus. Im Bereich der Haustechnik wechseln Sie Leuchtmittel oder tauschen teilweise die gesammten Leuchte (als Beispiel) aus. Doch die EUP-Schulung liegt sehr häufig mehrere Jahre zurück und es stellt sich die Frage, wann wurde die EUP das letzte mal auch im Bereich der elektrischen Gefahren unterwiesen (DGUV Vorschrift 1 fordert eine Jährliche Unterweisung!).
Mit unserem Seminar erhalten Ihre EUP´s neben einem Erfahrungsaustausch auch eine zielgruppengerechte und tätigkeitsspezifische Wiederholungsunterweisung in Theorie und Praxis auf die elektrische Gefahren.
Der Kurs wendet sich an alle, die keine ausgebildeten Elektrofachkräfte sind, die aber einfache Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln vornehmen wollen. Sie werden umfassend auf die Gefahrenquellen beim Umgang mit elektrischem Strom hingewiesen und wissen, welche Maßnahmen bei Stromunfällen einzuleiten sind. Ein Abschlusstest gewährleistet, dass Sie als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft (DGUV Vorschrift 3 / DGUV-G 303-001) anerkannt sind. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Praktische Unterweisung
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren.
Für Kursbeginn ab dem 01.09.2026 gilt für folgende förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz von 45 %:
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.

Der Kurs wendet sich an alle, die keine ausgebildeten Elektrofachkräfte sind, die aber einfache Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln vornehmen wollen. Sie werden umfassend auf die Gefahrenquellen beim Umgang mit elektrischem Strom hingewiesen und wissen, welche Maßnahmen bei Stromunfällen einzuleiten sind. Ein Abschlusstest gewährleistet, dass Sie als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft (DGUV Vorschrift 3 / DGUV-G 303-001) anerkannt sind. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Praktische Unterweisung
Der Kurs wendet sich an alle, die keine ausgebildeten Elektrofachkräfte sind, die aber einfache Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln vornehmen wollen. Sie werden umfassend auf die Gefahrenquellen beim Umgang mit elektrischem Strom hingewiesen und wissen, welche Maßnahmen bei Stromunfällen einzuleiten sind. Ein Abschlusstest gewährleistet, dass Sie als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft (DGUV Vorschrift 3 / DGUV-G 303-001) anerkannt sind. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Praktische Unterweisung
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren.
Für Kursbeginn ab dem 01.09.2026 gilt für folgende förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz von 45 %:
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.

Der Kurs wendet sich an alle, die keine ausgebildeten Elektrofachkräfte sind, die aber einfache Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln vornehmen wollen. Sie werden umfassend auf die Gefahrenquellen beim Umgang mit elektrischem Strom hingewiesen und wissen, welche Maßnahmen bei Stromunfällen einzuleiten sind. Ein Abschlusstest gewährleistet, dass Sie als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft (DGUV Vorschrift 3 / DGUV-G 303-001) anerkannt sind. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Praktische Unterweisung
Der Kurs wendet sich an alle, die keine ausgebildeten Elektrofachkräfte sind, die aber einfache Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln vornehmen wollen. Sie werden umfassend auf die Gefahrenquellen beim Umgang mit elektrischem Strom hingewiesen und wissen, welche Maßnahmen bei Stromunfällen einzuleiten sind. Ein Abschlusstest gewährleistet, dass Sie als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft (DGUV Vorschrift 3 / DGUV-G 303-001) anerkannt sind. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Praktische Unterweisung
Der Kurs wendet sich an alle, die keine ausgebildeten Elektrofachkräfte sind, die aber einfache Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln vornehmen wollen. Sie werden umfassend auf die Gefahrenquellen beim Umgang mit elektrischem Strom hingewiesen und wissen, welche Maßnahmen bei Stromunfällen einzuleiten sind. Ein Abschlusstest gewährleistet, dass Sie als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft (DGUV Vorschrift 3 / DGUV-G 303-001) anerkannt sind. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Der Kurs wendet sich an alle, die keine ausgebildeten Elektrofachkräfte sind, die aber einfache Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln vornehmen wollen. Sie werden umfassend auf die Gefahrenquellen beim Umgang mit elektrischem Strom hingewiesen und wissen, welche Maßnahmen bei Stromunfällen einzuleiten sind. Ein Abschlusstest gewährleistet, dass Sie als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft (DGUV Vorschrift 3 / DGUV-G 303-001) anerkannt sind. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Praktische Unterweisung
Der Kurs wendet sich an alle, die keine ausgebildeten Elektrofachkräfte sind, die aber einfache Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln vornehmen wollen. Sie werden umfassend auf die Gefahrenquellen beim Umgang mit elektrischem Strom hingewiesen und wissen, welche Maßnahmen bei Stromunfällen einzuleiten sind. Ein Abschlusstest gewährleistet, dass Sie als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft (DGUV Vorschrift 3 / DGUV-G 303-001) anerkannt sind. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Der Wiederholungskurs "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" baut auf den Grundkurs auf und muss alle drei Jahre belegt werden um die Qualifizierung zu erhalten. Sie erhalten ein entsprechendes Zertifikat, mit dem Sie weiterhin anerkannt bleiben.
Der Kurs vermittelt die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die als elektrotechnische Qualifikation in der Prüfungsordnung zum/zur geprüften Abwassermeister/in gefordert sind (siehe Ausgabe Bundesgesetzblatt vom 28.02.2005).
Das Intensivpraktikum ist als Ersatz für die betriebliche Einweisung zu betrachten, die im Anschluss an die Grundqualifikation zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten auf dem Wasserwerk/Klärwerk zu erfolgen hat.
Kursinhalte
Der Wiederholungskurs "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" baut auf den Grundkurs auf und muss alle drei Jahre belegt werden um die Qualifizierung zu erhalten. Sie erhalten ein entsprechendes Zertifikat, mit dem Sie weiterhin anerkannt bleiben.