Auf ins Zeitalter der Elektromobilität !
Der Aufbau der Ladeinfrastruktur als Geschäftsfeld für das Elektrohandwerk.
Bis 2020 sollen eine Million Elektroautos auf deutschen Straßen rollen - so zumindest sind die Pläne der Bundesregierung. Experten gehen davon aus, dass bis dahin über 1,2 Millionen Ladepunkte installiert werden müssen, 80% davon in privaten Haushalten.
Parallel zum Ausbau der Stromnetze muss die Infrastruktur zur Ladetechnik aufgebaut werden. Genau an dieser Stelle eröffnet sich ein riesiges Potential für das Elektrohandwerk. Der Elektrofachbetrieb hat die Energieversorgung im Heimbereich, an öffentlichen Plätzen und in sogenannten halböffentlichen Bereichen - z. B. auf Firmenparkplätzen (Supermarkt, Laden während des Einkaufs) oder auf privaten Parkplätzen einzurichten.
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Mit der flächendeckenden Einführung der Elektromobilität entsteht für das Elektro- und IT-Handwerk ein interessantes Geschäftsfeld. Aktuell nimmt die Zahl an Elektrofahrzeugen stark zu. Experten gehen davon aus, dass mit jedem verkauften Elektrofahrzeug ein Ladepunkt im privaten Haushalt installiert werden muss. Dazu gehört die fachgerechte Auslegung und Planung von Ladeinfrastruktursystemen (Ladesäulen, Wallboxen, etc.). Die technischen Daten der Ladeinfrastruktur, die aktuellen VDE-Richtlinien, die technischen Anschlussbedingungen sowie die Niederspannungsanschlussverordnung sind dabei besonders zu berücksichtigen.
Zum Aufbau sicherer ET- und IT-Infrastrukturen werden qualifizierte Fachkräfte benötigt. Mit dem Seminarmodul sind Sie in der Lage, geeignete Ladeinfrastruktursysteme auszulegen, eine Produktauswahl zu treffen und deren Installation zu planen.
Kursziel des Moduls: Grundlagen der Elektromobilität
Im Rahmen des Grundlagenseminars erhalten Sie umfassendes Wissen zu den wichtigsten Themen der Elektromobilität. Damit können Sie Kunden erfolgreich akquirieren und fachlich fundiert beraten. Neben den rein technischen Themen zur Elektromobilität werden auch die ordnungs- und verkehrspolitischen Inhalte, sowie energie- und kommunikationstechnische Anforderungen behandelt. Zusätzlich erwerben Sie grundlegende Kenntnisse für die Auswahl, Installation und Inbetriebnahme einer ausgewählten Ladeinfrastruktur, wie sie überwiegend zum Laden im privaten Bereich eingesetzt wird.
Dieses Seminar ist ein Teilmodul zum/r Spezialisten/in und Experten/in (ELKOnet) für Elektromobilität
Kursinhalte
Dimension der Elektromobilität
Marktbetrachtung
Fahrzeugtechnik
Ladesysteme und Komponenten
Ladeinfrastruktur
Elektroinstallation für Ladestationen
Marketingaktivitäten
Technische Richtlinien der Elektroinstallation
Bedarfsermittlung beim Kunden vor Ort
Dimensionierung der Versorgungsleitungen und der Schutzeinrichtungen
Überspannungsschutz
Veranstaltungsort:![]() |
etz Aalen
Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 75 26 810 |
Kursgebühr: | 629 € |
Kurszeiten: | Uhrzeit: 8:30 Uhr - 15:45 Uhr |
Anmerkungen: | Inkl. Kursunterlagen und Verpflegung |
Dauer: |
16 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
13 |
Teilnehmer (max): |
16 |
Termin buchen
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Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese
Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor
Kursbeginn vollendet haben, sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen,
um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den
Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70% zu den Kursgebühren.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist.
Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
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Alle Elektroinnungsbetriebe, die sich als E|Mobilität Fachbetrieb qualifiziert haben, körnnen sich als solcher in der Betriebsdatenbank des ZVEH und der Landesinnungsverbände registrieren, so dass sie für potenzielle Kunden leicht auffindbar sind. Zudem dürfen Sie das ZVEH Logo für E|Mobiliät Fachbetriebe führen.
Kursinhalte
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat. Teilnehmer aus E-Markenbetrieben erhalten zudem ein ZVEH-Zertifikat.
Veranstaltungsort:![]() |
etz Aalen
Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 75 26 811 |
Kursgebühr: | 629 € |
Kurszeiten: | von 8:30 bis 15:45 Uhr |
Anmerkungen: | Inkl. Kursunterlagen und Verpflegung |
Dauer: |
16 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
4 |
Teilnehmer (max): |
8 |
Termin buchen
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Bedarfsermittlung
Dimensionierung der Versorgungsleitungen und der Schutzeinrichtungen
Blitz- und Überspannungsschutz
Fachkursförderung
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg aus Mitteln der Europäischen Union gefördert. Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer 50 % des regulären Kurspreises. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Veranstaltungsort:![]() |
etz Aalen
Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: Auf Anfrage |
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese
Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor
Kursbeginn vollendet haben, sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen,
um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den
Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70% zu den Kursgebühren.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist.
Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
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Netzwerkgrundlagen
Fachkursförderung
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg aus Mitteln der Europäischen Union gefördert. Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer 50 % des regulären Kurspreises. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
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etz Aalen
Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: Auf Anfrage |
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese
Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor
Kursbeginn vollendet haben, sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen,
um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den
Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70% zu den Kursgebühren.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist.
Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
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Inbetriebnahme
Fehlersuche
Installation von mehreren Ladepunkten in einer Anlage
Wiederholungsprüfungen
Fachkursförderung
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg aus Mitteln der Europäischen Union gefördert. Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer 50 % des regulären Kurspreises. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
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etz Aalen
Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 75 26 821 |
Kursgebühr: | 315 € |
Kurszeiten: | von 08:30 bis 15:45 Uhr |
Anmerkungen: | inkl. Kursunterlagen und Verpflegung |
Dauer: |
8 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
6 |
Teilnehmer (max): |
16 |
Termin buchen
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Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese
Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor
Kursbeginn vollendet haben, sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen,
um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den
Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70% zu den Kursgebühren.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist.
Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
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Installation und Vernetzung von Ladeinfrastruktur mit Erfassung der Stromabgabe und Kommunikation zur Stromabrechnung
Fachkursförderung
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg aus Mitteln der Europäischen Union gefördert. Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer 50 % des regulären Kurspreises. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Veranstaltungsort:![]() |
etz Aalen
Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: Auf Anfrage |
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese
Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor
Kursbeginn vollendet haben, sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen,
um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den
Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70% zu den Kursgebühren.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist.
Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!