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Die Stromerzeugung mit Sonnenenergie ist im Kommen. Eine Investition in diese Thematik bedeutet für Sie eine Investition in die Zukunft. Nach Beendigung dieses Kurses sind Sie in der Lage, die fach-gerechte Planung und Errichtung von PV-Anlagen selbständig durchzuführen. Sie lernen verschiedene Systeme und Typen von Photovoltaik-Anlagen und deren Vor- und Nachteile kennen. Sie können Ihre Kunden in Bezug auf das geeignete System und die aktuellen Fördermöglichkeiten fachgerecht beraten. Argumentationshilfen zum Verkauf von PV-Anlagen helfen Ihnen bei der Kundenakquise.
Kursinhalte Grundlagen
Veranstaltungsort:![]() |
etz Aalen
Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: Auf Anfrage |
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Veranstaltungsort:![]() |
etz Aalen
Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 75 20 525 |
Kursgebühr: | 330 € |
Kurszeiten: | von 8:30 bis 17:15 Uhr |
Anmerkungen: | inkl. Kursunterlagen und Verpflegung |
Dauer: |
10 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
9 |
Teilnehmer (max): |
12 |
Termin buchen
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Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 25% des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 50%. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 50% zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!