|
|
Werden auf größeren Baustellen (> 300 Arbeitsstunden) Installationen ausgeführt, sind weitere Detailkenntnisse zum bauleitenden Obermonteur erforderlich. Hinsichtlich der Haftung, der Gewährleistung und auch aus betriebswirtschaftlichen Aspekten heraus sind die Bestimmungen des Arbeitsschutzes, die Beachtung des baulichen Brandschutzes und der VOB sowie sonstigen Installationsbestimmungen von dem bauleitende/n Obermonteur/in folgerichtig anzuwenden.
Veranstaltungsort:![]() |
etz Aalen
Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: Auf Anfrage |
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 25% des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 50%. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 50% zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
|
|
Der Wandel der Technik, fortlaufend aktualisierte Normen und Vorschriften, die Problematik von Altanlagen und Bestandsschutz fordern von den Fachkräften eine ständige Anpassung der Fachkompetenz an diesen Prozess. Gerade im Bereich der Elektrotechnik ist für den Elektrofachmann ein lebenslanges Lernen unumgänglich geworden. Um immer "up to date" zu sein, bietet das etz als Lösung eine fortlaufende Veranstaltungsreihe an, an der man jederzeit teilnehmen bzw. einsteigen kann.
Zielstellung:
Mit unserer Jahres-Veranstaltungsreihe halten wir Sie berufsbegleitend auf dem aktuellen Stand der Installationsbestimmungen und geben Ihnen wertvolle Hinweise für die Praxis.
Themen und Termine 2022:
Montag, 09.05.2022 Datensicherheit in der Gebäudeautomation anhand Bsp. KNX Secure
Montag, 04.07.2022 Photovoltaik / die wichtigsten Normen und Informationen im Überblick
Montag, 17.10.2022 Normenupdate 2022
Dienstag, 15.11.2022 EMV Grundlagen für den Elektroinstallateur
Konzeption:
Die Veranstaltungen können einzeln gebucht und es kann einzeln daran teilgenommen werden. In diesem Fall wird jeweils der Einzelpreis fällig.
Für Teilnehmer, die an allen 4 Veranstaltungen teilnehmen, erhalten am Jahresende ein Zertifikat zum "Installateur-Profi", das die teilgenommenen Inhalte ausweist.
Veranstaltungskosten:
Einzel gebuchte Veranstaltungen: 75,00 Euro inkl. Verpflegung
Jahresabonnement (4 Veranstaltungen/Jahr): 205,00 Euro inkl. Verpflegung
Veranstaltungsort:![]() |
etz Aalen
Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: Auf Anfrage |
|
|
Veranstaltungsort:![]() |
etz Aalen
Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: Auf Anfrage |
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 25% des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 50%. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 50% zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
|
|
Die Installationsnormenreihe VDE 0100 stellt die Anforderungen zur Planung und Installation von sicheren elektrischen Anlagen dar. Die DIN VDE 0100-443 regelt die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen gegen Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder durch Schalthandlungen. DIN VDE 0100-534 beschreibt die Auswahl, Planung und Errichtung von Überspannung-Schutzeinrichtungen (SPD) zum Schutz bei transienten Überspannungen nach DIN VDE 0100-443. Diese beiden Normen wurden vor kurzem neu herausgegeben und verursachen erheblichen Anpassungsbedarf in der täglichen Installationspraxis. Dieses Praxisseminar befasst sich mit der Notwendigkeit und der Realisierung von Blitz- und Überspannungsschutzmaßnahmen, die nunmehr in fast allen neu zu Errichteten elektrischen Anlagen normativ gefordert sind.
Veranstaltungsort:![]() |
etz Aalen
Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: Auf Anfrage |
|
|
Veranstaltungsort:![]() |
etz Aalen
Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: Auf Anfrage |
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 25% des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 50%. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 50% zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
|
|
Der Fundamenterder als Teil der elektrischen Anlage bringt die Problematik mit sich, dass die Anlage nicht vom Elektrohandwerk errichtet wird, sondern durch das Bauhandwerk, obwohl der Elektrofachbetrieb nachher für die Inbetriebnahme der gesamten elektrischen Anlage zuständig und verantwortlich ist. Lernen Sie deshalb in diesem Praxisseminar die Neuerungen der aktuellen DIN 18014 (2014) kennen.
Wichtig ist deshalb, dass der vom Baugewerk eingebaute Fundamenterder bereits in der Entstehungsphase durch den Elektriker/in / Elektrofachbetrieb auf seine ordnungsgemäße Errichtung hin geprüft wird und die Einhaltung der DIN 18014 dokumentiert wird.
Veranstaltungsort:![]() |
etz Aalen
Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 75 20 535 |
Kursgebühr: | 189 € |
Kurszeiten: | von 13:00 bis 17:00 Uhr |
Anmerkungen: | inkl. Kursunterlagen und Verpflegung |
Dauer: |
5 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
16 |
Teilnehmer (max): |
16 |
Termin buchen
|
|
|
In der DIN VDE 1000/10 wird der Unternehmer eines Elektrobetriebes (oder auch Elektroabteilung) aufgefordert eine Verantwortliche Elektrofachkraft einzusetzen, immer dann, wenn er selbst nicht die Fach- und Aufsichtsführung übernehmen kann.
Insbesondere in Industrieunternehmen, wo das Unternehmen von Betriebswirten geleitet wird, die selbst keine Ausbildung im elektrotechnischen Bereich besitzen, ist die Benennung einer Verantwortlichen Elektrofachkraft zwingend erforderlich.
In dem Seminar werden Ihnen als Elektrofachkraft bzw. als Verantwortliche Elektrofachkraft der mögliche Umfang der Ihnen übertragbaren Aufgaben und die damit einhergehenden Fach- und Aufsichtsverantwortung aufgezeigt. Sie erhalten konkrete Arbeitshilfen für das Umsetzen Ihrer Verpflichtungen in die betriebliche Praxis.
Veranstaltungsort:![]() |
etz Aalen
Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 75 20 999 |
Kursgebühr: | 649 € |
Kurszeiten: | von 8:30 Uhr bis 15:45 Uhr |
Anmerkungen: | inkl. Verpflegung und Kursunterlagen |
Dauer: |
16 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
12 |
Teilnehmer (max): |
12 |
Termin buchen
|
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 25% des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 50%. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 50% zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!