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Veranstaltungsort:![]() |
etz Aalen
Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 75 20 520 |
Kursgebühr: | 495 € |
Kurszeiten: | von 08:30 Uhr bis 15:45 Uhr |
Anmerkungen: | Inkl. Kursunterlagen und Verpflegung |
Dauer: |
16 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
12 |
Teilnehmer (max): |
12 |
Termin buchen
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Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 25% des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 50%. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 50% zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
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Der E-CHECK als anerkanntes Gütesiegel für die geprüfte Elektroanlage erfordert eine regelmäßige Qualifizierung für den ausführenden Fachbetrieb bzw. Gesellen /die Gesellin, der die Anlagenbeurteilung übernimmt. Das Seminar vermittelt Ihnen die normativen Hintergründe, die rechtssichere Durchführung des E-CHECKS und zeigt Ihnen die Anwendung des E-CHECK Prüfleitfaden in der Umsetzung für die Praxis. Mit erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein E-CHECK Zertifikat und werden daher weiterhin als befähigter E-CHECK Fachbetrieb anerkannt.
Wichtig: Das Auffrischungsseminar im 2-jährigen Rhythmus ist die zwingende Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der E-CHECK Markennutzung.
Es werden keine Messgeräte benötigt. Im Auffrischungskurs finden keine praktischen Messungen durch die Teilnehmer statt.
Basis der E-CHECK Auffrischungsschulung 2023/2024 ist die Aktualisierung zu wichtigen normativen Änderungen im Prüfwesen. Installationsnormen zu Erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und die dafür notwendige normenkonforme Hauptstromversorgung im Gebäude. Durch Änderungen des Nutzungsverhalten in Bezug auf Dauerstrom sind Anpassungen für die Messeinrichtungen notwendig. Zusätzlich wird das Thema „Ersatzstromversorgung mit mobilen Stromerzeugern“ und die Einspeisung durch Laien erläutert. Eine Wiederholung der Messungen von elektrischen Anlagen mit Vorführung an einem Simulator wird durch den Dozenten gezeigt.
Kursinhalte
Veranstaltungsort:![]() |
etz Aalen
Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 75 20 521 |
Kursgebühr: | 298 € |
Kurszeiten: | von 8:30 Uhr bis 15:45 Uhr |
Anmerkungen: | Inkl. Kursunterlagen und Verpflegung |
Dauer: |
8 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
11 |
Teilnehmer (max): |
12 |
Termin buchen
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Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 25% des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 50%. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 50% zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
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Das Seminar "E-CHECK PV" vermittelt im Bereich der Überprüfung von Photovoltaikanlagen die erforderlichen Kenntnisse, um Schwachstellen und Fehler in der Systemtechnik durch den Einsatz geeigneter Messinstrumente frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Anlagenverfügbarkeit und Investitionssicherung zu ergreifen.
Kursinhalte2. Messtechnik, Fehlerdiagnose, Kennlinienaufnahme und Thermographie
3. Blitz- und Überspannungsschutz
Veranstaltungsort:![]() |
etz Aalen
Felix-Wankel-Straße 8 73431 Aalen 07361 8809-457 07361 8809-462 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Andrea Drmola ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 75 26 514 |
Kursgebühr: | 350 € |
Kurszeiten: | 10 Unterrichtseinheiten vom 8:30 bis 17:15 Uhr |
Anmerkungen: | inkl. Kursunterlagen und Verpflegung |
Dauer: |
10 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
4 |
Teilnehmer (max): |
4 |
Termin buchen
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Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 25% des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 50%. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 50% zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!