Elektro Technologie Zentrum

Strukturierte Verkabelung mit LWL im Gebäude

Die Lichtwellenleitertechnik für eine zeitgemäße und zukunftsfähige Vernetzung im Gebäude unabdingbar erforderlich um entsprechende Übertragungskapazitäten erreichen zu können. Begriffe wie fibre to the home (FTTH) oder fibre to the desk (FTTD) dokumentieren, dass dieses Thema bereits heute Stand der Technik ist.
Immer mehr Hersteller bringen Geräte und Systeme auf den Markt, die vornehmlich über LWL angebunden werden können. Ein Markt, dem sich das Elektro- und Informationstechnik-Handwerk zwingend erschließen sollte.


Kursinhalte

  • Grundlagen der LWL Technik
    • Einsatzbereiche der LWL, Prinzip der Lichtleitung
    • Unterscheidungsmerkmale Polymeroptische Faser (POF) und Glasfaser
    • optische und mechanische Eigenschaften von LWL, Dämpfung, Dispersion, numerische Apertur
    • Umgang mit LWL in Bezug auf Arbeitsschutz
  • Technische Lösungen
    • lösbare Verbindungen (Stecker,-Patchfelder)
    • nichtlösbare Verbindungen (Spleißtechnik)
    • Medienkonverter (Umsetzer Licht auf Strom)
  • Messtechnik
    • Messung und Bewertung der Strecken (OTDR)
    • Bewertung der Steckverbindung (Mikroskop)
  • Praxis
    • Herstellung von Spleißverbindungen im Hausübergabepunkt und spleißen in Spleißkassetten
    • Prüfung und Herstellung lösbarer Verbindungen
    • Umsetzung der Lichtimpulse in elektrische Impulse
    • Messung und Bewertung der Strecken (OTDR)
    • Bewertung der Steckverbindung (Mikroskop)

Zielgruppe:
Fachkräfte aus dem Bereich der Elektrotechnik und Informationstechnik

Hinweise:

Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

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Kursdetails als PDF

Termine: Auf Anfrage

Fritz Staudacher
Kontaktperson: Fritz Staudacher
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