Wiederholungsprüfungen von elektrischen Betriebsmittel sind nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3 entsprechend DIN VDE 0701-0702 in regelmäßigen Abständen von fachkundigen Personen durchzuführen und zu dokumentieren.
In unserem Messpraxis-Kurs erhalten Sie eine intensive Einweisung in die Prüfungsabläufe / Messverfahren nach DIN VDE 0701-0702 und erstellen Messprotokolle.
Mit zum Einsatz kommen neueste Messgeräte verschiedener Hersteller. Sehr gerne können Sie auch Ihre betriebseigenen Messgeräte einsetzen.
Kursinhalte
- Gerätearten, Betriebsarten, Schutzklassen, Schutzarten
- Geänderte Prüfbedingungen für ortsveränderliche Betriebsmittel
- Geeignete Prüfgeräte für Elektrofachkräfte
- Wiederkehrende Prüfung nach §14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV Vorschrift 3, VDE 0701-0702
- Prüffristen, Prüfumfang
- praktische Messungen (Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Differenzstrom, Ersatz- und Ableitstrom) und Ausfüllen eines Prüfprotokolls
- Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702
Ziel:
In unserem Messpraxis Kurs erhalten Sie eine intensive Einweisung in die Prüfungsabläufe / Messverfahren nach DIN VDE 0701-0702 und erstellen Messprotokolle. Mit zum Einsatz kommen neueste Messgeräte verschiedener Hersteller.
Zielgruppe:
Elektromeister/in, Obermonteur/in, Elektrofachkräfte, Elektromonteur/in oder auch Auszubildende ab 3. Ausbildungsjahr mit guten Kenntnissen
Abschluss:
Sie erhalten ein etz-Zertifikat
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor Kursbeginn vollendet haben, sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70% zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
Kontaktperson:

Andrea Drmola
Email senden