Nach den einschlägigen gesetzlichen und normativen Anforderungen ist es für den/die Unternehmer/in verpflichtend, für sämtliche Tätigkeiten seiner Beschäftigten eine "Gefährdungsbeurteilung" nach § 5 Arbeitsschutzgesetz zu erstellen bzw. durch eine hierzu "befähigte Person" erstellen zu lassen. Dies betrifft auch die Arbeiten an elektrischen Anlagen bzw. den Umgang mit elektrischer Energie und die hierbei auftretenden Gefährdungen bzw. die hierfür notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen.
In diesem Seminar werden den Teilnehmenden für das rechtsichere Dokumentieren, Planen, Umsetzen dieser Anforderungen die hierzu erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten praxisnah und effizient vermittelt.
Not- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sind in regelmäßigen Abständen nach den einschlägigen Normen und Vorschriften einer Wartung bzw. einer Überprüfung zu unterziehen.
In unserem Praxisseminar erhalten Sie eine intensive Einweisung in die Prüfungsabläufe / Messverfahren nach den einschlägigen technischen Regeln und erstellen ein Prüfprotokoll bzw. Abnahmeprotokoll.
Zusätzlich erhalten Sie eine Übersicht über die relevanten Normen und Vorschriften für die Errichtung von Neuanlagen im Bereich der Not- und Sicherheitsbeleuchtungstechnik.
Mit der Anpassung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg ist für Neubauten seit Juli 2013 und für Altbauten ab 2015 die Rauchwarnmelder-Pflicht eingeführt worden. Mit der zugehörigen DIN 14 676 wird an den/der Errichter/in oder Planer/in hierfür ein entsprechender Qualifikationsnachweis gefordert: Die Fachkraft für Rauchwarnmelder muss über einen Kompetenznachweis für die Projektierung, Installation und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern verfügen, der alle fünf Jahre zu aktualisieren ist, um Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung gemäß DIN 14 676 zu installieren und turnusgemäß zu warten.
Der Lehrgang vermittelt, neben den Grundlagen der Entstehung von Brandrauch, Kenntnisse über die Funktionsweise und Einsatzgrenzen von Rauchwarnmeldern, das nötige Wissen über die verwendeten Rauchwarnmelder, aber auch das Know-how für den Einbau und die Durchführung der mindestens einmal jährlichen Wartung.
Kursinhalte
Mit der Anpassung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg ist für Neubauten seit Juli 2013 und für Altbauten seit 2015 die Rauchwarnmelder-Pflicht eingeführt worden.
Laut DIN 14676 muss die Fachkraft für Rauchwarnmelder über einen Kompetenznachweis für die Projektierung, Installation und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern verfügen, der alle fünf Jahre zu aktualisieren ist, um Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung zu installieren und turnusgemäß zu warten.
Der Auffrischungskurs richtet sich an alle, die die Prüfung zur Fachkraft für Rauchwarnmelder erfolgreich bestanden haben.
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