etz Aalen - Finanzierungsmodell / BAföG
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Finanzierungsmodell / BAföG


  Das Teilzeit-Finanzierungsmodell des etz-stuttgart

Teilzeit lernen und Geld sparen

Bei der Überlegung, ob die Ausbildung in Teilzeit oder Vollzeit absolviert wird, spielen natürlich auch finanzielle Gründe eine Rolle. So verliert der Meisterschüler bei einem Jahr Vollzeitschule, durchschnittlich 25 000 Euro an Bruttolohn. Dieser Faktor fällt beim Teilzeitunterricht des etz-stuttgart weg. Zusätzlich haben die Teilzeit-Meisterschüler die Möglichkeit Ausbildungs- und Prüfungskosten von der Steuer abzusetzen.
 


  Das Teilzeit-Finanzierungsmodell des etz-stuttgart für die Qualifizierung

Finanzierung für die Qualifizierung

 
Für die Teilzeitausbildung zum Facharbeiter Mechatronik oder Fachinformatik können Sie auch eine Teilzeitfinanzierung erhalten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einen Bildungsgutschein von der Bundesagentur für Arbeit zu erhalten. Lassen Sie sich beraten. Zu den Kursen...
 
 


  Das Meister-Teilzeit-Finanzierungsmodell des etz-stuttgart

Das etz-meister Finanzierungsmodell

Das etz-stuttgart macht die Meisterausbildung finanzierbar. Mit einem monatlichen Beitrag von unter 200 Euro und einer einmaligen Anzahlung können auch Meisterschüler mit knapper Haushaltskasse ihren Meister finanzieren. Um die Kosten für die Meisterschüler übersichtlich zu halten, bietet das etz-stuttgart auf Wunsch eine individuelle Ratenfinanzierung an. Lassen Sie sich im etz-stuttgart beraten.
 


  Der Staat zahlt 30% der Meisterausbildung

Das Meister-BaföG

Meisterschüler können im Normalfall Meister-BaföG in Anspruch nehmen. Hier werden 30% der Ausbildungs- und Prüfungskosten vom Staat ersetzt. Weiterhin erhalten Meisterschüler die restlichen Ausbildungskosten als zinsgünstigen Kredit.  Mehr Informationen auf der Meister-BaföG webseite.
 


  Steuervorteile durch Teilzeit

Aus- und Fortbildungskosten steuerlich absetzen

Die Meisterschule wird vom Finanzamt im Normalfall als Fortbildung angesehen, und kann steuerlich abgesetzt werden. Typische Beispiele für Aus- und Fortbildungskosten, die steuerlich geltend gemacht werden können, sind: Computer (Abschreibung), doppelte Haushaltsführung, Fachliteratur, Fahrtkosten, Kurs-, Seminar- und Studiengebühren, Mehraufwendungen für Verpflegung, Prüfungsgebühren, Übernachtung. Wichtig: Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsprechungen ist die Beratung durch einen Steuerberater sehr zu empfehlen.

Wenn der Arbeitgeber die Kursgebühr bezahlt
Erstattet der Arbeitgeber entstandene Fortbildungskosten, so ist dieser Kostenersatz für den Arbeitnehmer steuerfrei.